Steuerliche
Immobilien­bewertung

Sachverständige für steuerliche Immobilienbewertung, Markt- und Beleihungswertermittlung sowie Gebäudeschäden

ISO 17024 zertifizierter sowie öffentlich bestellter & vereidigter Sachverständiger aus Koblenz — für Rheinland-Pfalz und darüber hinaus

Backsteinfassade eines historischen Mehrfamilienhauses mit gestuften Giebeln, Schornstein, Dachgaube und Sprossenfenstern, aus der Untersicht fotografiert
Adrian Moundi, Sachverständiger für Immobilienbewertung

Bewertung ist Vertrauenssache

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Ich bin Adrian Moundi, Sachverständiger für Immobilienbewertung und Geschäftsführer der Moundi GmbH. Mein Team und ich sind auf die steuerliche Immobilienbewertung spezialisiert und liefern Gutachten in den Bereichen Verkehrswertermittlung und Restnutzungsdauer. Uns ist wichtig, dass Sie am Ende nicht nur ein Dokument in den Händen halten, sondern verstehen, wie der Wert Ihrer Immobilie zustande kommt — dafür nehmen wir uns Zeit.

Adrian Moundi
Geschäftsführer · Sachverständiger für Immobilienbewertung

Restnutzungs­dauer in einer Minute schätzen

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Schritt 1 von 4

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Beispielrechnung

Vorher / Nachher — Restnutzungsdauer­gutachten

So wirkt sich ein Nutzungsdauergutachten auf die jährliche Abschreibung aus. Wählen Sie den Fall, der Ihrer Immobilie am nächsten kommt.

Objekt-Steckbrief

Objektart
Mehrfamilienhaus, vermietet
Baujahr
1965
Kaufpreis inkl. Nebenkosten
720.000 €
Gebäudeanteil
75 % · 540.000 €
Wohnfläche
240 m²
Einheiten
3 Wohneinheiten
Region
Koblenz
Mit Gutachten
+13.745 €
Abschreibung pro Jahr

Das sind 5.773 € weniger Steuern pro Jahr (bei 42 % Steuersatz).

Das Gutachten amortisiert sich nach 5 Monaten.

Abschreibung pro Jahr im Vergleich
Ohne Gutachten10.800 €/Jahr
Mit Gutachten24.545 €/Jahr

Beispielrechnung auf Basis typischer Objekte — unverbindlich und keine Steuerberatung. Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrer persönlichen steuerlichen Situation ab. Angenommener persönlicher Steuersatz: 42 %.

Nachvollziehbare Gutachten für die steuerliche Immobilien­bewertung

Restnutzungsdauer · Wertermittlung

Gutachten zur Restnutzungsdauer für Wohngebäude. EFH, MFH, ETW, Reihenhäuser. Verkürzte AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG nachweisen und Steuerersparnis realisieren.

Jetzt anfragen

So funktioniert es

In fünf Schritten zum Gutachten

01

Anfrage senden

Sie kontaktieren uns mit den Objektdaten — telefonisch oder per E-Mail an gutachten@moundi.de. Wir melden uns mit einem Angebot bei Ihnen.

02

Unterlagen hochladen

Über unser Kundenportal laden Sie Dokumente digital hoch.

03

Persönliche Besichtigung

Einer unserer zertifizierten Sachverständigen besichtigt das Objekt vor Ort.

04

Gutachten erstellen

Berechnung, sachverständige Würdigung und Qualitätsprüfung.

05

Schnelle Übergabe

Sie erhalten das fertige Gutachten als PDF — vollständig, prüffähig und direkt verwendbar.

Zusammenarbeit im Kanzlei-Portal für Steuerberater

Das Kanzlei-Portal für Steuerberater — Sammelbeauftragung, Status-Tracking, direkte PDF-Zustellung

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Als einziger Anbieter am Markt bieten wir ein dediziertes Partner-Portal für Steuerkanzleien. Alle Mandanten-Gutachten auf einen Blick. Persönlicher Ansprechpartner.

Für Steuerberater
Partner-Portal & Kanzlei-Dashboard

Häufige Fragen

Bei vermieteten Gebäuden mit Baujahr vor 1990 in der Regel. Je älter und weniger modernisiert, desto höher die Steuerersparnis. Mehr dazu: Wann lohnt sich ein Restnutzungsdauergutachten? – oder Restnutzungsdauer berechnen.

Unsere Gutachten sind nachvollziehbar nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG und der BFH-Rechtsprechung (IX R 25/19) aufgebaut: zertifizierte Sachverständige, persönliche Besichtigung, doppelte Methodik. Die Würdigung im Einzelfall obliegt dem Finanzamt. Worauf Finanzämter achten: Wer darf ein Restnutzungsdauergutachten erstellen?

Zeitnah nach dem Ortstermin und der Vorlage aller Unterlagen — dank digitaler Abläufe ohne lange Wartezeiten. Den voraussichtlichen Liefertermin nennen wir Ihnen vorab.

Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, Infos zu Baujahr und Modernisierungen. Alles digital über unser Portal.

Wir erstellen eine fundierte Stellungnahme — kostenfrei und ohne Aufpreis.

Ratgeber

Entscheidungshilfe7 Min.

Wann lohnt sich ein Restnutzungsdauergutachten – und wann nicht?

Ein Gutachten lohnt sich, wenn die tatsächliche Restnutzungsdauer deutlich unter den 50 Jahren liegt, mit denen das Finanzamt sonst rechnet. Eine ehrliche Einordnung nach Baujahr und Modernisierung – mit den Nachteilen.

Praxiswissen8 Min.

Wer darf ein Restnutzungsdauergutachten erstellen – und geht es ohne Besichtigung?

Gesetzlich sind weder eine Zertifizierung noch ein Ortstermin vorgeschrieben. Warum Finanzämter Gutachten ohne beides trotzdem häufig ablehnen – und woran Sie ein belastbares Gutachten erkennen.

Praxiswissen7 Min.

Restnutzungsdauergutachten rückwirkend: Welche Steuerjahre noch offen sind

Ein Restnutzungsdauergutachten kann den Zustand zu einem Stichtag bewerten, der Jahre zurückliegt. Steuerlich zählt aber, welche Bescheide noch änderbar sind – und warum das Jahresende dabei eine Rolle spielt.

Judith Hermes, Ansprechpartnerin für Kundenkommunikation

Ihre persönliche Ansprechpartnerin

Judith Hermes nimmt sich Zeit für Ihre Fragen

Judith Hermes beantwortet Ihre Fragen und begleitet Sie von der ersten Anfrage bis zum fertigen Gutachten.

— Judith Hermes

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