Der Verkehrswert einer Immobilie (§194 BauGB) bezeichnet den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse, zum Wertermittlungsstichtag erzielbar wäre.
Er spiegelt somit den objektiven Marktwert einer Immobilie wider – unabhängig von individuellen Vorstellungen einzelner Käufer oder Verkäufer.
Bedeutung in der Praxis:
Der Verkehrswert ist die zentrale Größe jeder Immobilienbewertung.
Er dient als Grundlage für:
Kauf- und Verkaufsentscheidungen
Ermittlung:
Der Verkehrswert wird in Deutschland nach den Verfahren der ImmoWertV ermittelt:
Welches Verfahren angewendet wird, hängt von der Art und Nutzung der Immobilie ab. Beispiel:
Eine Eigentumswohnung in Koblenz wird auf Basis vergleichbarer Verkäufe und unter Berücksichtigung von Lage, Größe und Baujahr bewertet.
Das Ergebnis: Verkehrswert = 325.000 € zum Stichtag 01.01.2025.
Das Sachwertverfahren ist ein normiertes Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts von selbstgenutzten Immobilien (z. B. Einfamilienhäusern).
Es basiert auf den Herstellungs- und Bodenwertkosten der Immobilie.
Typisch für:
Berechnungsgrundlage:
Der Sachwert ergibt sich aus: Bodenwert + (Gebäudesachwert × Marktanpassungsfaktor)
Berechnungsschritte:
Beispiel:
Bodenwert: 100.000 €
Gebäudesachwert: 200.000 €
Marktanpassungsfaktor: 1,05
👉 Sachwert = 100.000 € + (200.000 € × 1,05) = 310.000 €
Praxisbezug:
Das Sachwertverfahren ist besonders relevant für private Eigentümer, Finanzämter und Erbengemeinschaften, wenn keine vergleichbaren Verkäufe vorliegen.
Das Ertragswertverfahren ist ein Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts von Renditeimmobilien.
Es stellt auf die nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen ab und eignet sich besonders für vermietete Objekte.
Anwendungsbereich:
Typisch für: Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbeimmobilien
Berechnungsgrundlage:
Ertragswert = Bodenwert + (Gebäudeertrag × Kapitalisierungsfaktor)
Schritte:
Beispiel:
👉 Ertragswert ≈ 1.250.000 € (vereinfacht berechnet)
Praxisbezug:
Das Ertragswertverfahren ist das Standardverfahren für Investoren, Banken und Sachverständige bei Mietobjekten, da es die Renditeorientierung des Marktes widerspiegelt.
Das Vergleichswertverfahren ist ein Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie anhand von Preisen vergleichbarer Objekte.
Es orientiert sich also direkt am aktuellen Immobilienmarkt und wird insbesondere dort angewendet, wo ausreichend Vergleichsdaten vorliegen.
Anwendungsbereich:
Das Verfahren gilt als das marktnächste Bewertungsverfahren, da es reale Kaufpreise berücksichtigt.
Berechnungsgrundlage: Vergleichswert = Preis ähnlicher Objekte ± Wertanpassung
Berechnungsschritte:
Beispiel:
Drei vergleichbare Wohnungen wurden zuletzt für 315.000 €, 320.000 € und 330.000 € verkauft.
Nach Berücksichtigung kleiner Unterschiede ergibt sich ein Vergleichswert von 325.000 €.
Praxisbezug:
Das Vergleichswertverfahren wird häufig bei steuerlichen Bewertungen, Erbschaften und gerichtlichen Verfahren eingesetzt, wenn aktuelle Marktdaten verfügbar sind.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Wert eines Quadratmeters unbebauten Bodens innerhalb einer bestimmten Lagezone.
Er wird von den Gutachterausschüssen regelmäßig veröffentlicht (§ 196 BauGB) und dient als Grundlage für die Ermittlung des Bodenwerts im Rahmen der Immobilienbewertung.
Ermittlung:
Der Bodenrichtwert ergibt sich aus der Auswertung der Kaufpreissammlung der örtlichen Gutachterausschüsse.
Er bezieht sich stets auf ein fiktives Grundstück mit durchschnittlichen Eigenschaften (z. B. Größe, Erschließung, Nutzung).
Beispiel:
Ein Baugrundstück mit 500 m² liegt in einem Gebiet mit einem Bodenrichtwert von 400 €/m².
→ Bodenwert = 500 m² × 400 €/m² = 200.000 €
Praxisbezug:
Bodenrichtwerte werden verwendet für:
Der Liegenschaftszinssatz beschreibt den Zinssatz, mit dem der jährliche Reinertrag einer Immobilie kapitalisiert wird, um ihren Ertragswert zu berechnen.
Er wird von den Gutachterausschüssen aus realen Kaufpreisen abgeleitet (§ 14 ImmoWertV).
Bedeutung:
Der Liegenschaftszinssatz ist ein zentrales Element des Ertragswertverfahrens.
Er spiegelt die am Markt übliche Renditeerwartung wider und hängt von Objektart, Lage, Risiko und wirtschaftlicher Restnutzungsdauer ab.
Ermittlung:
Gutachterausschüsse ermitteln den Zinssatz auf Basis der Beziehung zwischen Kaufpreis und Reinertrag verkaufter Objekte:
Liegenschaftszinssatz = Reinertrag ÷ Kaufpreis × 100
Beispiel:
Eine Immobilie erzielt jährlich 60.000 € Reinertrag und wurde für 1.200.000 € verkauft.
→ Liegenschaftszinssatz = 60.000 ÷ 1.200.000 × 100 = 5 %
Praxisbezug:
Banken und Gutachter nutzen den Liegenschaftszinssatz, um den Kapitalisierungsfaktor zu bestimmen.
Er beeinflusst direkt den Ertragswert – ein höherer Zinssatz führt zu einem niedrigeren Immobilienwert.
Die Normalherstellungskosten (NHK) geben an, welche Baukosten für die Herstellung eines Gebäudes in durchschnittlicher Ausführung zum Basisjahr 2010 anzusetzen sind.
Sie werden in der Wertermittlungsrichtlinie (WertR) und den NHK-Tabellen 2010 definiert.
Bedeutung in der Bewertung:
Die NHK sind die Grundlage zur Ermittlung des Gebäudesachwerts im Sachwertverfahren.
Sie berücksichtigen:
Berechnungsbeispiel:
Ein freistehendes Einfamilienhaus (Baujahr 1995) hat 200 m² Bruttogrundfläche.
NHK-Wert laut Tabelle: 1 100 €/m² → 200 × 1 100 € = 220 000 €.
Nach Baupreisindex-Anpassung (z. B. Faktor 1,45) ergibt sich ein angepasster Gebäudewert von 319 000 €.
Praxisbezug:
NHK werden v. a. in gerichtlichen und steuerlichen Gutachten verwendet, um den Gebäudewert nachvollziehbar und standardisiert zu berechnen.
Die Restnutzungsdauer ist der Zeitraum, in dem ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Instandhaltung wirtschaftlich noch nutzbar ist.
Sie ergibt sich aus der Gesamtnutzungsdauer abzüglich des bereits verstrichenen Alters (§ 6 ImmoWertV).
Bedeutung:
Die Restnutzungsdauer beeinflusst:
Je kürzer die Restnutzungsdauer, desto geringer der Gebäudewert.
Berechnungsformel:
RND = Gesamtnutzungsdauer − Alter des Gebäudes
Beispiel:
Gesamtnutzungsdauer = 80 Jahre
Gebäudealter = 30 Jahre
→ Restnutzungsdauer = 50 Jahre
Praxisbezug:
Die tatsächliche Restnutzungsdauer kann durch Modernisierungen, Umbauten oder energetische Sanierungen verlängert werden.
Sachverständige beurteilen sie individuell auf Basis des baulichen Zustands.
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (abgekürzt ImmoWertV) ist die gesetzliche Grundlage für die Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken und Gebäuden in Deutschland.
Sie regelt, wie Gutachter die Verfahren anzuwenden haben, um nachvollziehbare und marktkonforme Werte zu ermitteln.
Inhalt & Struktur:
Bedeutung in der Praxis:
Für öffentlich bestellte und zertifizierte Sachverständige ist die ImmoWertV verpflichtend.
Sie gewährleistet bundesweit einheitliche Bewertungsstandards und sorgt für Rechtssicherheit in Gutachten.
Beispiel:
Ein Gutachten über den Verkehrswert eines Einfamilienhauses verweist auf die ImmoWertV, um die Auswahl des [Sachwertverfahrens] zu begründen.
Die Wertermittlungsrichtlinie (WertR) konkretisiert die Vorgaben der ImmoWertV durch detaillierte Berechnungshilfen, Beispiele und Tabellen.
Sie dient Gutachtern als praktischer Leitfaden, um Werte nachvollziehbar und einheitlich zu ermitteln.
Inhalt:
Bedeutung in der Praxis:
Obwohl die WertR rechtlich nicht bindend ist, gilt sie als anerkannte Regel der Wertermittlung.
Gerichte und Behörden orientieren sich regelmäßig daran, wenn Gutachten auf Plausibilität geprüft werden.
Beispiel:
Ein Sachverständiger nutzt die NHK-Tabellen der WertR, um den Gebäudesachwert eines Reihenhauses zu berechnen.
Das Baugesetzbuch (BauGB) ist das zentrale Gesetz des deutschen Städtebaurechts.
Es regelt, wie Grundstücke genutzt, bebaut und bewertet werden dürfen.
Für die Immobilienbewertung ist insbesondere §194 BauGB maßgeblich, der den Begriff des Verkehrswerts definiert.
Wichtige Paragraphen für Sachverständige:
Bedeutung in der Bewertung:
Das BauGB ist die gesetzliche Grundlage für:
Es stellt damit sicher, dass alle Bewertungen rechtskonform und einheitlich erfolgen.
Praxisbeispiel:
Ein Gerichtsgutachten verweist auf §194 BauGB, um die Definition des Verkehrswerts zu zitieren und die Bewertung rechtlich abzusichern.
Zwangsversteigerung: Eine Zwangsversteigerung tritt auf, wenn eine Immobilie aufgrund von Zahlungsausfällen oder anderer rechtlicher Gründe vom Gericht zwangsweise versteigert wird. Dies geschieht in der Regel, um die ausstehenden Schulden zu begleichen. Die Immobilie wird öffentlich versteigert und der Höchstbietende erhält den Zuschlag.
Eine Zwischenfinanzierung ist eine vorübergehende Finanzierungslösung, die genutzt wird, um eine Finanzierungslücke zu überbrücken. Im Immobilienkontext kann eine Zwischenfinanzierung beispielsweise verwendet werden, um den Kauf einer neuen Immobilie zu finanzieren, bevor die Mittel aus dem Verkauf einer anderen Immobilie verfügbar sind.
Zwangsversteigerung: Eine Zwangsversteigerung tritt auf, wenn eine Immobilie aufgrund von Zahlungsausfällen oder anderer rechtlicher Gründe vom Gericht zwangsweise versteigert wird. Dies geschieht in der Regel, um die ausstehenden Schulden zu begleichen. Die Immobilie wird öffentlich versteigert und der Höchstbietende erhält den Zuschlag.
Eine Zwischenfinanzierung ist eine vorübergehende Finanzierungslösung, die genutzt wird, um eine Finanzierungslücke zu überbrücken. Im Immobilienkontext kann eine Zwischenfinanzierung beispielsweise verwendet werden, um den Kauf einer neuen Immobilie zu finanzieren, bevor die Mittel aus dem Verkauf einer anderen Immobilie verfügbar sind.
Ich war sehr zufrieden mit der Verkehrswertermittlung von Herrn Moundi. Er hat sich Zeit genommen, alles genau anzuschauen und mir die Bewertung verständlich erklärt. Man merkt, dass er Ahnung hat und seinen Job mit Leidenschaft macht. Absolut empfehlenswert!
Immobilienverkäufter aus Koblenz
Ute und Olaf Köhler
Herr Moundi hat den Wert meiner Immobilie schnell und zuverlässig ermittelt. Alles war verständlich erklärt und nachvollziehbar. Ich hatte sofort das Gefühl, in guten Händen zu sein. Klare Empfehlung!
Immoblienbesitzer aus Mayen
Armin Simon
Für meine Immobilie wurde ein Nutzungsdauergutachten erstellt – das Ergebnis war einfach top! Die Auswertung war klar, verständlich und sehr professionell aufbereitet. Besonders beeindruckt hat mich, wie genau und fundiert alles geprüft wurde. Dank des Gutachtens habe ich jetzt eine verlässliche Grundlage für meine weiteren Entscheidungen. Absolut empfehlenswert!
Immoblieninvestor aus Koblenz
Robert D.
Geschäftsführer: Adrian Moundi
Simmerner Str. 68
56075 Koblenz
0261 – 33616
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