Fragen und Antworten

Die Provisionsregelungen beim Immobilienhandel in Deutschland sind gesetzlich geregelt. Es fällt jedoch immer eine Provision an, wenn ein Makler erfolgreich eine Vermittlungstätigkeit für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie durchführt.

Gemäß § 652 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht in Deutschland grundsätzlich eine Maklerprovision in Höhe von maximal 3,57% des Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer). Diese Provision wird üblicherweise sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer getragen, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen.

Der Wert Ihrer Immobilie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Lage, Zustand, Alter und der aktuellen Marktsituation. Ein Gutachter kann diese Faktoren prüfen. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Wertgutachten für Ihre Immobilie. Nutzen Sie auch unsere kostenlose online Immobilienbewertung, um eine erste Einschätzung oder Marktwertanalyse zu erhalten.

Bei der Suche nach einer Mietwohnung oder einem Kaufhaus gibt es einiges zu beachten. Es ist schnell passiert, den Vermieter falsch einzuschätzen oder Mängel am Haus zu übersehen. Daher empfehlen wir, einen Makler einzuschalten, der professionelle Unterstützung bietet und Sie entsprechend beraten kann.

Eine Leistungsgarantie bezieht sich auf die zugesicherten Leistungen des Maklers bei Abschluss eines Makleralleinauftrags. Es können hier gravierende Unterschiede geben, insbesondere bei der Vermietung, die sich in den Kosten widerspiegeln. Je mehr Leistung Sie wünschen, desto teurer wird es. Es gibt jedoch auch Optionen (abhängig vom Makler), bestimmte Eigenleistungen zu erbringen, wie selbstständige Besichtigungen oder die Erstellung eines Mietvertrags. Eine Leistungsgarantie ist besonders wichtig beim Verkauf einer Immobilie, da Sorgfalt, Engagement, Erfahrung, Effizienz und Verantwortungsbewusstsein entscheidend sind. Einige Immobilienmakler bieten einen umfassenden Abwicklungsservice an, so dass der Kunde nur noch zum Notar für den Kaufvertrag gehen muss.

Nein, für die Einwertung Ihrer Immoblie müssen Sie zahlen, bekommen allerdings den kompletten Betrag bei Beauftragung erstattet

Für Immobiliensuchende ist es oft unvermeidlich, einen Makler mit der Suche nach ihrem Wunschobjekt zu beauftragen. Die Nachfrage ist in der Regel größer als das Angebot, und viele Objekte finden bereits vor einer Veröffentlichung auf Immobilienportalen ihren neuen Mieter oder Käufer über den Makler. Es ist daher ratsam, eine gewisse Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Beachten Sie jedoch, dass die Arbeit des Maklers nicht kostenfrei ist, da er seine Erfahrung, Kompetenz und sein Netzwerk nutzt, um ein passendes Objekt für Sie zu finden. In der Regel belaufen sich die Kosten für diesen Suchauftrag in der Region München beispielsweise auf 2,38 Kaltmieten (für die Wohnungssuche) oder 3,57 % des notariellen Kaufpreises (für die Objektsuche zum Kauf).

Das Bestellerprinzip besagt, dass bei der Vermietung von Wohnimmobilien derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt hat. In der Regel ist das der Vermieter. Wohnungssuchende zahlen in den meisten Fällen keine Provision. Das Bestellerprinzip gilt nicht für die gewerbliche Vermietung.

Es ist möglich, Ihre Immobilie selbst zu verkaufen. Allerdings sollten Sie genügend Zeit dafür einplanen und sich ernsthaft mit der Materie auseinandersetzen. Bei Fragen können Sie unverbindlich Kontakt mit uns aufnehmen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Selbstverständlich können Sie mehrere Makler gleichzeitig beauftragen. Jedoch empfehlen wir diese Vorgehensweise in der Regel nicht, da sie für Eigentümer oft nicht vorteilhaft ist. Gerne nennen wir Ihnen auf Anfrage die Gründe dafür.

Ein Makleralleinauftrag bedeutet, dass ein einzelner Makler die Vermarktung Ihrer Immobilie übernimmt. Dadurch erhalten Sie den Vorteil eines individuellen Marketingkonzepts und höchsten Einsatz. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.